Spielregeln

 Spielregeln der Glückslicht-Verlosung 2023

  1. Veranstalter der Verlosung ist der Zonta Förderverein Bruchsal e.V. Schirmherrin ist Frau Oberbürgermeisterin Petzold-Schick. Der Erlös geht u.a. an unsere Projekte „Alleinerziehende Frauen" und „Altersarmut und Frauen".
  2. Zur Teilnahme an der Verlosung sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahre berechtigt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder des Veranstalters.
  3. Der Veranstalter wird im Zeitraum vom 07.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 Glückslichter bzw. Lose mit Losnummern verkaufen, die zur Teilnahme an der Verlosung berechtigen. Jedes verkaufte Los nimmt an der Verlosung teil. Mit dem Erwerb des Glückslichts bzw. des Loses akzeptiert der Teilnehmer die Spielregeln der Glückslicht-Verlosung.
  4. Der Hauptgewinn ist ein Geldbetrag von 1.000,00 € in bar.
  5. Die Ziehung erfolgt am 16.12.2023. Die Nummern aller Glückslose werden ab dem 17.12.2023 im Internet auf www.zonta-glueckslicht-bruchsal.de und auf www.zonta-bruchsal.de bekannt gegeben
  6. Die Gewinne können ab dem 18.12.2023 bis 23.02.2024 im LOS Bruchsal, Lehrinstitut für Orthografie und Sprachkompetenz, Wilderichstr. 9 abgeholt werden. (Montag bis Freitag zwischen 10:30 Uhr und 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr). Bitte beachten Sie, dass das LOS während der Schulferien (21.12.2023 – 7.1.2024 und 9.2. -18.2.2024) geschlossen hat. Zur Abholung sind das Glückslicht bzw. das Glückslos mitzubringen. Nicht abgeholte Gewinne werden nach Ablauf der Frist dem guten Zweck zugeführt.
  7. Eine Barauszahlung von Sachpreisen oder Gutscheinen ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.